Kleinunternehmerregelung §19 UStG: Alles was du 2026 wissen musst
Kleinunternehmerregelung §19 UStG: Der vollständige Guide für 2026
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Grenze: max. 25.000,00 €
Grenze: max. 100.000,00 €
💡 Kleinunternehmerregelung 2026:
- • Vorjahr (2025): max. 25.000,00 € Umsatz
- • Laufendes Jahr (2026): max. 100.000,00 € Umsatz voraussichtlich
- • Beide Grenzen müssen eingehalten werden
- • Bei gemischter Tätigkeit (freiberuflich + gewerblich) werden alle Umsätze addiert
- • Die Grenze bezieht sich auf Bruttoumsätze (falls du normalerweise USt ausweisen würdest)
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist eine der wichtigsten steuerlichen Vereinfachungen für Selbstständige in Deutschland. Sie befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Doch seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen — und es gibt einige Fallstricke, die du kennen solltest.
In diesem umfassenden Guide erfährst du alles zur Kleinunternehmerregelung: die aktuellen Grenzen 2026, Vor- und Nachteile, den richtigen Antrag, den Wechsel zur Regelbesteuerung und was auf deinen Rechnungen stehen muss.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Befreiung nach §19 UStG. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du:
- Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
- Keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben
Im Gegenzug kannst du allerdings auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen — das heißt, du bekommst die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst (z.B. für Software, Hardware, Büromaterial), nicht vom Finanzamt zurück.
Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Rechtsform und kein besonderer Status. Du bist einfach ein Unternehmer, der von einer bestimmten Umsatzsteuer-Vereinfachung Gebrauch macht.
Die Umsatzgrenzen 2026: Was gilt aktuell?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurden:
| Voraussetzung | Grenzwert |
|---|---|
| Gesamtumsatz im Vorjahr | maximal 25.000 Euro (brutto) |
| Voraussichtlicher Gesamtumsatz im laufenden Jahr | maximal 100.000 Euro |
Was hat sich geändert?
Bis Ende 2024 galten die alten Grenzen:
| Zeitraum | Vorjahresgrenze | Grenze laufendes Jahr |
|---|---|---|
| Bis 2024 | 22.000 Euro | 50.000 Euro |
| Ab 2025 | 25.000 Euro | 100.000 Euro |
Die Anhebung der Grenzen bedeutet, dass mehr Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung profitieren können. Besonders die Verdopplung der Grenze für das laufende Jahr (von 50.000 auf 100.000 Euro) gibt deutlich mehr Spielraum.
Was zählt zum Gesamtumsatz?
- Alle steuerpflichtigen Umsätze aus deiner selbstständigen Tätigkeit
- Achtung bei gemischter Tätigkeit: Freiberufliche UND gewerbliche Umsätze werden zusammengerechnet
- Steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8 bis 29 UStG werden NICHT mitgezählt
Wenn du sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig bist, lies unseren Artikel zum Thema Freiberufler mit Gewerbe.
Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Kleinunternehmerregelung steht grundsätzlich allen Unternehmern offen, die die Umsatzgrenzen einhalten:
- Freiberufler (z.B. Berater, Designer, Programmierer, Journalisten)
- Gewerbetreibende (z.B. Händler, Handwerker)
- Einzelunternehmer
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Land- und Forstwirte
Wer kann die Regelung NICHT nutzen?
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) — diese unterliegen immer der Regelbesteuerung
- Unternehmer, die auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben (Bindungsfrist 5 Jahre)
- Unternehmer, deren Umsatz die Grenzen überschreitet
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
1. Weniger Bürokratie
Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (weder monatlich noch quartalsweise). Das spart Zeit und Nerven.
2. Einfachere Rechnungsstellung
Deine Rechnungen sind übersichtlicher: Kein Nettobetrag, keine Umsatzsteuer, kein Bruttobetrag — nur ein Gesamtbetrag.
3. Preisvorteil bei Privatkunden
Für Privatkunden (B2C) bist du effektiv 19 Prozent günstiger als regelbesteuerte Konkurrenten — oder du streichst die 19 Prozent als zusätzliche Marge ein.
4. Einfachere Buchhaltung
Ohne Umsatzsteuer wird deine Buchhaltung deutlich einfacher. Die EÜR enthält keine USt-Zeilen.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
1. Kein Vorsteuerabzug
Du kannst die Umsatzsteuer, die du auf Einkäufe zahlst, nicht vom Finanzamt zurückholen. Bei hohen Investitionen (z.B. neür Laptop für 2.000 Euro inkl. 19 Prozent USt = 380 Euro USt) verlierst du Geld.
2. Nachteil bei B2B-Kunden
Geschäftskunden können deine Rechnungen nicht für den Vorsteuerabzug nutzen. Das kann dich weniger attraktiv machen, weil dein Kunde die Umsatzsteuer anderer Lieferanten zurückbekommt, deine aber nicht.
3. Wirkung auf die Wahrnehmung
Manche Kunden assoziieren die Kleinunternehmerregelung mit kleinem Unternehmen und nehmen dich weniger ernst. Das ist ein Vorurteil, kann aber in bestimmten Branchen eine Rolle spielen.
4. Umsatzgrenzen einhalten
Du musst deine Umsätze im Blick behalten. Überschreitest du die Grenzen, entfällt die Regelung — mit unangenehmen Konsequenzen.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu wechseln:
- Hohe Investitionen geplant: Wenn du teure Anschaffungen machst (Ausstattung, Renovierung, Fahrzeug), holst du dir 19 Prozent als Vorsteuer zurück
- Hauptsächlich B2B-Kunden: Deine Kunden können deine USt als Vorsteuer geltend machen — für sie macht es keinen Unterschied
- Umsatz nahe an der Grenze: Wenn du ohnehin bald über die Grenze kommst, spart der freiwillige Wechsel die Umstellung unter Zeitdruck
- Internationale Kunden in der EU: Für innergemeinschaftliche Leistungen brauchst du eine USt-IdNr. — die bekommst du nur als regelbesteuerter Unternehmer
Antrag und Verzicht: So funktioniert es
Kleinunternehmerregelung beantragen
Die Kleinunternehmerregelung wird nicht aktiv beantragt. Sie gilt automatisch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Bei der Gründung gibst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (beim Finanzamt) an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Auf die Kleinunternehmerregelung verzichten
Du kannst freiwillig auf die Anwendung verzichten, indem du dies dem Finanzamt schriftlich mitteilst. Das geht formlos per Brief oder über den steuerlichen Fragebogen.
Achtung — Bindungsfrist: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich für mindestens 5 Kalenderjahre. Du kannst nicht jedes Jahr hin- und herwechseln.
Von der Regelbesteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung
Nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung kannst du zurück zur Kleinunternehmerregelung wechseln — vorausgesetzt, du erfüllst die Umsatzgrenzen. Teile dem Finanzamt mit, dass du die Regelung wieder anwenden möchtest.
Pflichtangaben auf Kleinunternehmer-Rechnungen
Als Kleinunternehmer gelten für deine Rechnungen besondere Regeln:
Was auf die Rechnung MUSS
Alle Standard-Pflichtangaben nach §14 UStG:
- Vollständiger Name und Anschrift (Leistender und Empfänger)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Gesamtbetrag (ohne Aufteilung in Netto und USt)
- Pflichthinweis auf §19 UStG
Der Pflichthinweis — Formulierungsbeispiele
Du musst auf der Rechnung klar erkenntlich machen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird:
"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
"Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG."
"Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Was NICHT auf die Rechnung darf
- Kein Umsatzsteuerbetrag — wenn du versehentlich 19 Prozent USt ausweist, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt (§14c UStG), auch wenn du eigentlich Kleinunternehmer bist
- Kein Steuersatz — keine Angabe von 19 Prozent oder 7 Prozent
- Keine Aufteilung in Nettobetrag und Umsatzsteuer
Was passiert, wenn du die Grenzen überschreitest?
Szenario 1: Vorjahresumsatz über 25.000 Euro
Wenn dein Umsatz im Vorjahr die 25.000-Euro-Grenze überschritten hat, entfällt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr. Ab dem 1. Januar musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Szenario 2: Laufendes Jahr über 100.000 Euro
Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze, entfällt die Regelung sofort — nicht erst zum Jahresende. Ab der Rechnung, mit der du die Grenze überschreitest, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Was dann zu tun ist
- Umsatzsteuer ausweisen auf allen zukünftigen Rechnungen (19 Prozent oder 7 Prozent)
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben (monatlich oder quartalsweise)
- Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen
- Vorsteuerabzug nutzen — ab jetzt kannst du dir die USt auf Einkäufe zurückholen
- Preise überprüfen — deine bisherigen Preise waren Bruttopreise, jetzt kommen 19 Prozent USt oben drauf
Besonderheiten bei Gründung
Im Gründungsjahr gelten spezielle Regeln:
- Es gibt keinen Vorjahresumsatz — die Vorjahresgrenze von 25.000 Euro entfällt
- Es zählt nur der voraussichtliche Umsatz des Gründungsjahres (unter 100.000 Euro)
- Aber: Der Umsatz muss auf 12 Monate hochgerechnet werden, wenn du unterjährig gründest
Beispiel: Du gründest am 1. Juli und machst bis Jahresende 15.000 Euro Umsatz. Hochgerechnet auf 12 Monate wären das 30.000 Euro — das liegt über der 25.000-Euro-Grenze. Im Folgejahr wäre die Kleinunternehmerregelung dann nicht mehr anwendbar.
Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung
Seit 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ab 2028 musst du auch E-Rechnungen versenden.
In der E-Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) wird der Kleinunternehmer-Status in den strukturierten Daten korrekt hinterlegt. Dein Rechnungsprogramm muss das unterstützen.
Wie time2invoice Kleinunternehmern hilft
time2invoice macht die Kleinunternehmerregelung einfach:
- Automatischer Paragraf-19-Hinweis auf jeder Rechnung
- Umsatzüberwachung mit Warnung bei 80 Prozent der Grenze
- Getrennte Anzeige nach Tätigkeitstyp — aber mit Gesamtsumme für die Paragraf-19-Prüfung
- E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) mit korrektem Kleinunternehmer-Status
- Wechsel-Unterstützung — bei Überschreitung der Grenze hilft time2invoice beim Umstieg auf Regelbesteuerung
- Kostenloser Plan speziell für Kleinunternehmer
Schau dir unsere Preise an — der Kleinunternehmer-Plan ist dauerhaft kostenlos.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. haben?
Ja, du kannst eine USt-IdNr. beantragen. Du brauchst sie aber nur, wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe (Einkäufe aus dem EU-Ausland) tätigst, die über 12.500 Euro pro Jahr liegen. Für normale Rechnungen im Inland reicht deine Steuernummer.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben?
Ja. Auch als Kleinunternehmer gibst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab. Darin erklärst du deine Umsätze und die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Voranmeldungen (monatlich/quartalsweise) musst du aber NICHT abgeben.
Was ist besser: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
Das hängt von deiner Situation ab. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn du wenig Betriebsausgaben hast und hauptsächlich an Privatpersonen verkaufst. Die Regelbesteuerung lohnt sich bei hohen Investitionen und B2B-Kunden. Im Zweifel: Frag deinen Steuerberater.
Werden freiberufliche und gewerbliche Umsätze zusammengerechnet?
Ja. Für die Prüfung der Umsatzgrenzen nach §19 UStG werden alle Umsätze zusammengerechnet — unabhängig davon, ob sie freiberuflicher oder gewerblicher Natur sind. Getrennte Nummernkreise ändern daran nichts.
Ab wann gelten die neun Grenzen von 25.000 / 100.000 Euro?
Die neun Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden durch das Wachstumschancengesetz eingeführt. Für das Steuerjahr 2026 sind sie also vollständig anwendbar.
Fazit: Kleinunternehmerregelung clever nutzen
Die Kleinunternehmerregelung §19 UStG ist ein wertvolles Instrument für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmer. Sie reduziert Bürokratie und vereinfacht die Rechnungsstellung erheblich. Mit den neun Grenzen seit 2025 profitieren noch mehr Selbstständige.
Der Schlüssel: Behalte deine Umsätze im Blick, stelle korrekte Rechnungen mit dem Pflichthinweis aus und plane den Wechsel zur Regelbesteuerung rechtzeitig, wenn du wächst.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Konsultiere bei Fragen deinen Steuerberater.
time2invoice Redaktion
Das Redaktionsteam von time2invoice schreibt über Steuern, Buchhaltung und Tools für Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland.
Zuletzt aktualisiert: 04. Februar 2026
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