EÜR erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Freiberufler
EÜR erstellen: So machst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung richtig
Die EÜR erstellen — das klingt komplizierter, als es ist. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung und für die meisten Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland Pflicht. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir dir, wie du deine EÜR korrekt erstellst, welche Posten hineingehören und welche Fehler du vermeiden solltest.
Was ist die EÜR und wer muss sie erstellen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Methode der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Das Grundprinzip:
Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
Wer muss eine EÜR erstellen?
- Freiberufler (unabhängig vom Umsatz)
- Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro und einem Gewinn unter 80.000 Euro
- Kleinunternehmer nach §19 UStG
- Land- und Forstwirte (unter bestimmten Grenzen)
Wer muss KEINE EÜR erstellen?
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) — diese müssen bilanzieren
- Gewerbetreibende über den genannten Grenzen
- Kaufleute im Sinne des HGB
Die Anlage EÜR
Seit 2005 muss die EÜR als standardisierte Anlage EÜR elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden (über ELSTER oder deine Steuersoftware). Eine formlose Aufstellung reicht nicht mehr aus.
Das Zufluss-/Abflussprinzip verstehen
Das zentrale Prinzip der EÜR ist das Zufluss-/Abflussprinzip nach §11 EStG:
- Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem das Geld zufliesst (auf deinem Konto eingeht)
- Ausgaben zählen in dem Jahr, in dem das Geld abfliesst (du es bezahlst)
Beispiel
Du stellst im Dezember 2025 eine Rechnung über 5.000 Euro. Der Kunde zahlt erst im Januar 2026.
- In der EÜR 2025: Die 5.000 Euro tauchen nicht auf (noch nicht zugeflossen)
- In der EÜR 2026: Die 5.000 Euro werden als Einnahme erfasst
Ausnahmen vom Zufluss-/Abflussprinzip
Es gibt wichtige Ausnahmen:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen), die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig sind (10-Tage-Regel)
- Abschreibungen (AfA) folgen eigenen Regeln (über die Nutzungsdauer verteilt)
- Anzahlungen werden im Zahlungsjahr erfasst
Schritt-für-Schritt: EÜR erstellen
Einnahmen sammeln
Alle bezahlten Rechnungen nach Zahlungseingang (Zufluss-Prinzip) erfassen. Wichtig: Nur wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Ausgaben dokumentieren
Betriebsausgaben mit Belegen erfassen - von Büromaterial über Software-Abos bis zur Steuerberatung. Auch kleine Beträge zählen.
Abschreibungen berechnen
Anschaffungen über 800€ netto werden über die Nutzungsdauer verteilt. Laptop (3 Jahre), Büromöbel (13 Jahre).
Anlage EÜR ausfüllen
Die standardisierte Anlage EÜR elektronisch über ELSTER einreichen - bis spätestens 31. Juli des Folgejahres.
Schritt 1: Betriebseinnahmen erfassen
Sammle alle Zahlungseingänge des Jahres, die mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen:
Typische Betriebseinnahmen:
- Honorare und Vergütungen
- Erstattungen von Reisekosten durch Kunden
- Verkauf von gebrauchter Betriebsausstattung
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile
- Zuschüsse und Fördermittel
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (wenn du kein Kleinunternehmer bist)
📊 EÜR-Schnellrechner
Schätze deinen Jahresgewinn und die zu erwartende Steuerlast
💡 Wichtige Hinweise:
- • Dies ist nur eine grobe Schätzung - nicht steuerberatungsersetzend
- • Tatsächliche Steuerlast hängt von persönlichen Umständen ab
- • Kleinunternehmergrenze: 25.000,00 € Vorjahr, 100.000,00 € laufendes Jahr
- • 30% Steuerrücklage ist eine Faustregeln - individuelle Beratung empfohlen
Praxisbeispiel:
| Monat | Einnahme | Betrag |
|---|---|---|
| Januar | Honorar Projekt A | 3.500 Euro |
| Februar | Honorar Projekt B | 2.800 Euro |
| März | Honorar Projekt A | 4.200 Euro |
| März | Reisekostenerstattung | 350 Euro |
| April | Honorar Projekt C | 1.500 Euro |
| ... | ... | ... |
| Summe Einnahmen | 45.600 Euro |
Schritt 2: Betriebsausgaben erfassen
Sammle alle Zahlungsausgänge des Jahres, die betrieblich veranlasst sind:
Typische Betriebsausgaben für Freiberufler:
- Raumkosten: Büromiete, Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr)
- Arbeitsmittel: Computer, Software, Büromaterial, Fachliteratur
- Kommunikation: Telefon, Internet (betrieblicher Anteil)
- Reisekosten: Fahrtkosten (0,30 Euro/km), Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand
- Versicherungen: Berufshaftpflicht, Rechtsschutz (betrieblich)
- Beratung: Steuerberater, Rechtsanwalt
- Marketing: Website, Werbung, Visitenkarten
- Beiträge: Berufsverband, IHK (wenn gewerblich)
- Kontoführung: Geschäftskonto (betrieblicher Anteil)
- Abschreibungen: AfA auf Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto
- Gezahlte Vorsteuer: Wenn du kein Kleinunternehmer bist
Praxisbeispiel:
| Kategorie | Jahresbetrag |
|---|---|
| Büromiete | 3.600 Euro |
| Arbeitsmittel und Software | 2.400 Euro |
| Telefon und Internet | 720 Euro |
| Fahrtkosten | 1.800 Euro |
| Versicherungen | 960 Euro |
| Steuerberater | 1.200 Euro |
| Website und Marketing | 600 Euro |
| Abschreibungen (AfA) | 800 Euro |
| Sonstiges | 480 Euro |
| Summe Ausgaben | 12.560 Euro |
Schritt 3: Gewinn berechnen
Gewinn = 45.600 Euro - 12.560 Euro = 33.040 Euro
Dieser Gewinn ist dein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Arbeit (vor Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen etc.).
Schritt 4: Anlage EÜR ausfüllen
Die Anlage EÜR hat ein standardisiertes Format mit nummerierten Zeilen. Die wichtigsten Bereiche:
Betriebseinnahmen (Zeilen 11-22):
- Zeile 11: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
- Zeile 14: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (bei Regelbesteuerung)
- Zeile 19: Vereinnahmte Umsatzsteuer
- Zeile 22: Summe der Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben (Zeilen 23-65):
- Zeile 23-24: Waren, Rohstoffe, Material
- Zeile 25-26: Personalkosten
- Zeile 27-28: Abschreibungen
- Zeile 31-44: Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeugkosten
- Zeile 45-52: Reisekosten, Bewirtung, Telefon
- Zeile 63: Gezahlte Vorsteuer
- Zeile 65: Summe der Betriebsausgaben
Gewinn (Zeile 72):
- Automatisch berechnet als Differenz
Schritt 5: Elektronisch übermitteln
Die Anlage EÜR wird seit 2025 grundsätzlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Die Frist ist der 31. Juli des Folgejahres (ggf. verlängert bei Steuerberater-Erstellung).
Mit einem modernen Rechnungsprogramm wie time2invoice kannst du deine EÜR automatisch generieren lassen — alle Einnahmen und Ausgaben werden bereits kategorisiert erfasst.
Häufige Fehler bei der EÜR
- Privatentnahmen als Betriebsausgaben — Nur betrieblich veranlasste Kosten abziehen
- Fehlende Belege — Ohne Beleg keine Buchung (Belegpflicht)
- Abschreibungen vergessen — Anlagegüter über 800€ netto müssen abgeschrieben werden
- Umsatzsteuer falsch zugeordnet — Vereinnahmte USt gehört zu den Einnahmen
- Gemischte Nutzung nicht aufgeteilt — z.B. Arbeitszimmer, Telefon, Auto
Privatentnahmen und Privateinlagen tauchen in der EÜR als eigene Positionen auf — was das genau bedeutet und wie du sie buchst, erklärt unser Artikel zu Privatentnahme und Privateinlage.
FAQ
Wer muss eine EÜR erstellen?
Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Unternehmer mit einem Gewinn unter 80.000€ bzw. Umsatz unter 800.000€ pro Jahr.
Kann ich die EÜR selbst machen?
Ja, mit einem guten Rechnungsprogramm ist die EÜR kein Hexenwerk. Tools wie time2invoice kategorisieren deine Buchungen automatisch.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR erfasst nur Zahlungsflüsse (Zufluss-/Abflussprinzip). Die Bilanz erfasst auch Forderungen und Verbindlichkeiten (periodengerecht).
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?
Ja, auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen eine EÜR erstellen — allerdings ohne Umsatzsteuer-Zeilen.
time2invoice Redaktion
Das Redaktionsteam von time2invoice schreibt über Steuern, Buchhaltung und Tools für Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland.
Zuletzt aktualisiert: 03. Februar 2026
Bleib auf dem Laufenden
Steuertipps und Updates direkt in dein Postfach