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Steuern & Recht

E-Rechnung Pflicht für Freiberufler: Was du 2025–2028 wissen musst

20. Februar 202614 Min.

Was hat sich seit dem 1. Januar 2025 geändert?

Die E-Rechnungspflicht ist da — und betrifft auch dich als Freiberufler. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Rechnungsstellung nach §14 UStG grundlegend überarbeitet. Die wichtigste Änderung:

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen empfangen können.

Das bedeutet: Wenn dir ein Geschäftspartner eine E-Rechnung schickt, kannst du nicht mehr sagen „Schick mir das bitte als PDF". Du musst sie annehmen und verarbeiten können.

Was zählt jetzt als E-Rechnung — und was nicht?

Die Definition hat sich fundamental verändert:

E-Rechnung (nach neuer Definition):

  • Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format
  • Muss die europäische Norm EN 16931 erfüllen
  • Ermöglicht automatische maschinelle Verarbeitung
  • Beispiele: ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) und XRechnung

Sonstige Rechnung (kein E-Rechnung-Format):

  • Papierrechnungen
  • Einfache PDF-Dokumente per E-Mail
  • Scans von Papierrechnungen
  • Word- oder Excel-Dateien

Wichtig: Ein normales PDF per E-Mail gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung. Es fehlt das strukturierte, maschinenlesbare Format.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Zeitplan der E-Rechnungspflicht in Deutschland

Januar 2025Abgeschlossen

Empfangspflicht für alle

Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können.

2025 – 2026Aktuell

Übergangsphase

Papierrechnungen und PDF-Rechnungen dürfen weiterhin versendet werden. Empfänger müssen jedoch bereits E-Rechnungen akzeptieren.

Januar 2027Bevorstehend

Versandpflicht ab 800.000 € Umsatz

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen im strukturierten Format versenden.

Januar 2028Bevorstehend

Versandpflicht für alle

Alle Unternehmen – unabhängig vom Umsatz – müssen E-Rechnungen versenden. Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich sind nicht mehr zulässig.

Die Pflicht gilt für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Laut §2 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das schließt explizit ein:

  • Freiberufler (Designer, Entwickler, Berater, Übersetzer, Architekten...)
  • Gewerbetreibende (Handwerker, Händler, Dienstleister...)
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG (ja, auch die!)
  • Vermieter von Gewerbeimmobilien
  • Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit

Was ist mit Rechnungen an Privatkunden?

Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind von der Pflicht ausgenommen. Wenn du als freiberuflicher Fotograf Hochzeitsfotos an ein Privat-Paar fakturierst, brauchst du dafür keine E-Rechnung. Aber: Wenn du für eine Firma fotografierst, schon.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Auch bei B2B-Umsätzen gibt es Ausnahmen. Keine E-Rechnung nötig bei:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§33 UStDV)
  • Fahrausweisen, die als Rechnung gelten (§34 UStDV)
  • Steuerfreien Umsätzen nach §4 Nr. 8-29 UStG (z.B. ärztliche Leistungen, steuerfreie Vermietung)
  • Leistungen, die von Kleinunternehmern ausgestellt werden (§34a UStDV) — aber nur für das Ausstellen, nicht für den Empfang!

Achtung Kleinunternehmer: Du musst zwar seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, aber du darfst weiterhin „sonstige Rechnungen" (Papier, PDF) ausstellen. Wechselst du jedoch zur Regelbesteuerung, greift die volle E-Rechnungspflicht auch für dich.

Die Übergangsfristen: Dein Zeitplan bis 2028

Die gute Nachricht: Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt. Hier der verbindliche Fahrplan:

2025: Empfangspflicht — Sendepflicht mit Übergangsfrist

  • Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Beim Ausstellen darf noch eine sonstige Rechnung (Papier, PDF) verwendet werden
  • Für Papier- und PDF-Rechnungen ist keine Zustimmung des Empfängers nötig

2026: Weiterhin Übergangsfrist für Aussteller

  • Gleiche Regelung wie 2025
  • Alle Rechnungsaussteller dürfen statt E-Rechnung eine sonstige Rechnung ausstellen
  • Sowohl Papier als auch unstrukturierte elektronische Formate (PDF) bleiben erlaubt

2027: Eingeschränkte Übergangsfrist

  • Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Unter 800.000 € Vorjahresumsatz: weiterhin sonstige Rechnungen erlaubt
  • Für sonstige Rechnungen in elektronischer Form ist jetzt die Zustimmung des Empfängers erforderlich

Ab 2028: Volle E-Rechnungspflicht für alle

  • Alle inländischen B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung ausgestellt werden
  • Keine Übergangsfrist mehr, unabhängig vom Umsatz
  • Ausnahmen nur noch bei Kleinbeträgen, Fahrausweisen und bestimmten steuerfreien Umsätzen

Was bedeutet das für die meisten Freiberufler?

Die meisten Freiberufler haben unter 800.000 € Umsatz. Das heißt:

ZeitraumEmpfangenAusstellen
2025–2026E-Rechnung empfangen PflichtSonstige Rechnung erlaubt
2027E-Rechnung empfangen PflichtSonstige Rechnung erlaubt (unter 800k €)
Ab 2028E-Rechnung empfangen PflichtE-Rechnung ausstellen Pflicht

Tipp: Warte nicht bis 2028. Wer jetzt umstellt, hat drei Jahre Vorsprung und signalisiert Professionalität gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

ZUGFeRD vs. XRechnung: Welches Format für Freiberufler?

Es gibt zwei zugelassene E-Rechnungsformate in Deutschland, die die EN 16931 erfüllen:

ZUGFeRD

  • Hybrid-Format: PDF/A-3 mit eingebettetem XML-Datensatz
  • Vorteil: Sieht aus wie eine normale PDF-Rechnung, enthält aber maschinenlesbare Daten
  • Ideal für: Freiberufler, die mit verschiedenen Empfängern arbeiten
  • Aktuelle Version: ZUGFeRD 2.1.1 / Factur-X 1.0

Warum ZUGFeRD perfekt für Freiberufler ist: Dein Kunde kann die Rechnung ganz normal als PDF öffnen und lesen. Gleichzeitig kann seine Buchhaltungssoftware die strukturierten Daten automatisch einlesen.

XRechnung

  • Reines XML-Format — kein visuelles PDF
  • Vorteil: Maximale maschinelle Verarbeitbarkeit
  • Ideal für: B2G-Rechnungen (an öffentliche Auftraggeber)
  • Aktuelle Version: XRechnung 3.0

Wann du XRechnung brauchst: Wenn du an Behörden, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen fakturierst.

Vergleich auf einen Blick

KriteriumZUGFeRDXRechnung
FormatPDF + XMLReines XML
Lesbar ohne Software✅ Ja (als PDF)❌ Nein
EN 16931 konform✅ Ja✅ Ja
Ideal für B2B✅ Sehr gut✅ Gut
Ideal für B2G⚠️ Eingeschränkt✅ Beste Wahl
Empfänger-Kompatibilität✅ Hoch⚠️ Braucht Software

Empfehlung: Starte mit ZUGFeRD. Es funktioniert überall, sieht professionell aus und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

So bereitest du dich jetzt vor: 5-Schritte-Plan

1. E-Rechnungen empfangen können (sofort)

Das ist seit 2025 Pflicht. Im Grunde reicht ein E-Mail-Postfach. Idealerweise hast du aber eine Software, die ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien einlesen kann.

2. Rechnungssoftware mit E-Rechnung wählen

Achte bei der Auswahl auf:

  • ✅ ZUGFeRD 2.1.1 Unterstützung
  • ✅ XRechnung 3.0 (für öffentliche Auftraggeber)
  • ✅ GoBD-konforme Aufbewahrung
  • ✅ Automatische Nummernkreise nach §14 UStG
  • ✅ DATEV-Export für den Steuerberater

3. Stammdaten pflegen

Für eine korrekte E-Rechnung brauchst du: Steuernummer oder USt-IdNr., vollständige Adressdaten, Bankverbindung (IBAN) und korrekte Kundendaten.

4. Aufbewahrung sicherstellen

E-Rechnungen müssen 10 Jahre im Original-Format aufbewahrt werden. Ausdrucken reicht nicht — die XML-Daten müssen digital archiviert werden, GoBD-konform und unveränderbar.

5. Testlauf starten

Schick einem freundlichen Geschäftspartner eine Test-E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. So siehst du, ob alles funktioniert.

Vorteile der E-Rechnung

Die E-Rechnungspflicht mag zunächst nach Bürokratie klingen, aber sie bringt handfeste Vorteile:

  • Zeitersparnis: Keine manuelle Dateneingabe mehr — Rechnungsdaten werden automatisch verarbeitet
  • Weniger Fehler: Maschinelle Verarbeitung reduziert Tippfehler und Zahlendreher
  • Schnellere Bezahlung: Automatisierte Rechnungsverarbeitung beschleunigt den Zahlungsprozess
  • Bessere Archivierung: Digitale, strukturierte Daten sind leichter durchsuchbar und platzsparender
  • Umweltfreundlich: Weniger Papier, weniger Porto, weniger CO2
  • Zukunftssicher: Du bist auf die vollständige Pflicht ab 2028 vorbereitet

Häufige Fehler bei der E-Rechnung vermeiden

1. PDF als E-Rechnung betrachten

Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Nur ZUGFeRD-PDFs (mit eingebetteter XML) oder XRechnungen erfüllen die Anforderungen.

2. E-Rechnungen ausdrucken und den Ausdruck archivieren

E-Rechnungen müssen im Originalformat archiviert werden. Ein Ausdruck reicht nicht für die 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

3. Keine Testphase nutzen

Warte nicht bis 2028. Nutze die Übergangszeit, um dich mit E-Rechnungen vertraut zu machen und deine Prozesse anzupassen.

4. Falsches Format wählen

Für B2B-Rechnungen zwischen Unternehmen empfehlen wir ZUGFeRD. XRechnung ist primär für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung gedacht.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Nein, nicht zwingend. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen (§34a UStDV). Du darfst weiterhin PDF-Rechnungen versenden. Aber: Du musst E-Rechnungen empfangen können.

Brauche ich als Freiberufler eine Leitweg-ID?

Nur für B2G-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für B2B-Rechnungen ist keine Leitweg-ID erforderlich.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung ausstelle?

Während der Übergangsfristen: nichts. Ab 2028: Deine Rechnung könnte beanstandet werden und der Vorsteuerabzug für deinen Kunden wäre gefährdet.

Kann ich eine E-Rechnung per E-Mail verschicken?

Ja. Per E-Mail ist einer der zulässigen Übermittlungswege — und der häufigste für Freiberufler.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen ins EU-Ausland?

Nein. Die Pflicht gilt nur für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Für grenzüberschreitende EU-Umsätze gibt es eigene Regelungen (ViDA), voraussichtlich ab 2030.

E-Rechnung mit time2invoice

time2invoice unterstützt bereits heute beide Formate:

  • ZUGFeRD 2.1.1 — Hybride PDF-Rechnungen mit eingebettetem XML
  • XRechnung 3.0 — Reines XML für öffentliche Auftraggeber

Deine Rechnungen erfüllen automatisch die EN 16931 und alle Pflichtangaben nach §14 UStG. Du schreibst deine Rechnung wie gewohnt, wählst das Format und verschickst sie.

Jetzt kostenlos starten →


Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

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time2invoice Redaktion

Das Redaktionsteam von time2invoice schreibt über Steuern, Buchhaltung und Tools für Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland.

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Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2026

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