Zurück zum Blog
Steuern & Recht

IT-Freelancer und Steuern: Besondere Regeln, Tipps und Fallstricke 2026

05. Februar 202614 Min.

Als IT-Freelancer in Deutschland bewegst du dich steuerlich auf einem Terrain voller Chancen — aber auch voller Fallstricke. Ob du als Softwareentwickler, IT-Berater oder Systemadministrator arbeitest: Die Frage, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, hat massive Auswirkungen auf deine Steuerlast. Dazu kommen Themen wie Scheinselbstständigkeit, absetzbare Betriebsausgaben und die richtige Steuererklärung. In diesem Leitfaden erfährst du alles, was IT-Freelancer 2026 über Steuern wissen müssen — mit konkreten Praxisbeispielen, aktueller Rechtsprechung und Tipps, die bares Geld sparen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Die Kernfrage für IT-Freelancer

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Beantworte für jede Tätigkeit: Machst du das?

Programmierung / Softwareentwicklung

Eigenschöpferische Tätigkeit → in der Regel freiberuflich

IT-Beratung / Consulting

Beratende Tätigkeit → freiberuflich (§ 18 EStG)

Webdesign mit Standardtemplates

Wenig eigenschöpferisch → eher gewerblich

Hardwareverkauf / -handel

Warenhandel → immer gewerblich

Schulung / Training

Unterrichtende Tätigkeit → freiberuflich (Katalogberuf)

Die wichtigste steuerliche Weichenstellung für jeden IT-Freelancer ist die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Diese Unterscheidung bestimmt, ob du Gewerbesteuer zahlen musst, eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen darfst oder sogar zur doppelten Buchführung verpflichtet bist.

Was bedeutet „Katalogberuf" in der IT?

Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) listet sogenannte Katalogberufe auf, die als freiberuflich gelten — darunter Ingenieure, Journalisten und beratende Betriebswirte. Das Problem: „IT-Freelancer", „Softwareentwickler" oder „DevOps-Engineer" tauchen in dieser Liste nicht auf.

IT-Tätigkeiten können dennoch als freiberuflich anerkannt werden, wenn sie einem Katalogberuf ähnlich sind. In der Praxis prüft das Finanzamt vor allem zwei Kriterien:

  • Ingenieurähnliche Tätigkeit: Liegt eine vergleichbare Tiefe und Komplexität wie bei einer klassischen Ingenieursleistung vor?- Wissenschaftliche oder lehrende Tätigkeit: Arbeitest du auf einem wissenschaftlichen Niveau oder bist du beratend tätig?

Praxisbeispiel: Lisa ist Full-Stack-Entwicklerin mit einem Informatik-Diplom. Sie entwickelt individuelle Softwarelösungen für mittelständische Unternehmen. Da sie konzeptionell und ingenieurähnlich arbeitet und einen einschlägigen Hochschulabschluss hat, wird sie vom Finanzamt als Freiberuflerin anerkannt.

Softwareentwicklung als freiberufliche Tätigkeit — was sagt die Rechtsprechung?

Die Frage, ob Softwareentwicklung freiberuflich ist, beschäftigt deutsche Gerichte seit Jahrzehnten. Zwei Aspekte sind entscheidend: die Art der Tätigkeit und die Qualifikation des Freelancers.

BFH-Urteile zur Softwareentwicklung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Grundsatzurteilen klargestellt:

  • Individuelle Softwareentwicklung kann als ingenieurähnliche Tätigkeit gelten, wenn sie auf einem vergleichbaren Ausbildungsniveau stattfindet (BFH, Urteil vom 22.09.2009, VIII R 63/06).- Ein einschlägiger Hochschulabschluss (Informatik, Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik) erleichtert die Anerkennung erheblich.- Autodidakten können ebenfalls anerkannt werden — müssen aber nachweisen, dass ihr Kenntnisstand einem Hochschulabsolventen entspricht. In der Praxis ist das deutlich schwieriger.

Wann Softwareentwicklung als freiberuflich gilt

Folgende Tätigkeiten werden in der Regel als freiberuflich anerkannt:

  • Entwicklung individueller Software im Kundenauftrag- IT-Beratung und Systemarchitektur- IT-Sicherheitsberatung und Penetration Testing- Technische Projektleitung mit hohem konzeptionellem Anteil- Data Science und Machine Learning (wissenschaftsnah)

Praxisbeispiel: Markus ist Quereinsteiger ohne Informatikstudium. Er hat sich über zehn Jahre als Backend-Entwickler etabliert und arbeitet auf dem Niveau eines Diplom-Informatikers. Sein Finanzamt fordert einen Nachweis — Markus lässt ein Gutachten erstellen, das seine Kenntnisse bestätigt. Kosten: ca. 2.000–4.000 €, aber die Gewerbesteuer-Ersparnis über die Jahre ist ein Vielfaches davon.

Wann wird die IT-Tätigkeit gewerblich?

Nicht jede IT-Tätigkeit ist automatisch freiberuflich. Es gibt klare Grenzen, bei denen das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit erkennt — mit der Folge von Gewerbesteuerpflicht und IHK-Mitgliedschaft.

Typische gewerbliche IT-Tätigkeiten- Handel mit Hardware oder Software-Lizenzen: Wer Produkte weiterverkauft, handelt gewerblich.- SaaS-Produkte (Software as a Service): Der Betrieb einer eigenen SaaS-Plattform gilt in der Regel als Gewerbe, da hier ein standardisiertes Produkt vertrieben wird — nicht eine individuelle Dienstleistung.- Standardsoftware-Entwicklung: Wer ein und dieselbe Software an viele Kunden verkauft, wird gewerblich tätig.- IT-Dienstleistungen mit hohem Routineanteil: Reine Wartung, Support-Hotlines oder Hardware-Installation ohne konzeptionellen Anteil.

Gemischte Tätigkeiten — die Trennungspflicht

Viele IT-Freelancer haben sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte. Das ist kein Problem — solange du die Einnahmen sauber trennst. Wichtig: Ohne klare Trennung kann das Finanzamt alle Einkünfte als gewerblich einstufen (sogenannte „Abfärbung" nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).

Praxisbeispiel: Sarah entwickelt individuelle Web-Anwendungen (freiberuflich) und betreibt nebenbei ein WordPress-Plugin, das sie über ihren eigenen Shop verkauft (gewerblich). Sie führt getrennte Konten und erstellt separate Rechnungen. Dadurch bleibt ihre freiberufliche Tätigkeit steuerfrei von Gewerbesteuer, und nur der Plugin-Verkauf wird gewerblich versteuert.

Tipp: Gerade bei gemischten Tätigkeiten ist eine saubere Rechnungstrennung Gold wert. Tools wie time2invoice helfen dir, Projekte klar zu trennen und jedem Projekt die richtige steuerliche Kategorie zuzuordnen.

Scheinselbstständigkeit — das größte Risiko für IT-Freelancer

Kein anderes Thema beschäftigt IT-Freelancer so sehr wie die Scheinselbstständigkeit. Wer als scheinselbstständig eingestuft wird, muss mit massiven Nachzahlungen rechnen — und zwar nicht nur der Freelancer, sondern vor allem der Auftraggeber.

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Die Deutsche Rentenversicherung prüft nach einem Gesamtbild der Tätigkeit. Kritische Indizien sind:

  • Weisungsgebundenheit: Der Auftraggeber bestimmt Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise im Detail.- Eingliederung in die Betriebsorganisation: Du hast eine firmeninterne E-Mail-Adresse, nimmst an Pflicht-Meetings teil und sitzt im Großraumbüro des Auftraggebers.- Nur ein Auftraggeber: Über 80 % deiner Einnahmen stammen von einem einzigen Kunden (sogenannte „Ein-Kunden-Abhängigkeit").- Keine eigene unternehmerische Infrastruktur: Du nutzt ausschließlich Equipment und Räume des Auftraggebers.- Kein unternehmerisches Risiko: Feste monatliche Vergütung ohne Bezug zur tatsächlichen Leistung.

Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu 4 Jahre rückwirkend, bei Vorsatz 30 Jahre)- Säumniszuschläge von 1 % pro Monat- Strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB)

Praxisbeispiel: Tobias arbeitet seit 18 Monaten ausschließlich für einen großen Konzern. Er sitzt vor Ort, nutzt deren Laptop, hat eine @konzern.de-E-Mail-Adresse und nimmt an allen Team-Dailys teil. Bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung wird Scheinselbstständigkeit festgestellt. Ergebnis: Nachzahlungen von über 45.000 € für den Auftraggeber — und Tobias verliert seinen Freelancer-Status.

So schützt du dich vor Scheinselbstständigkeit- Arbeite für mehrere Auftraggeber (mindestens 2–3 parallel oder im Wechsel).- Nutze eigene Arbeitsgeräte und arbeite möglichst häufig remote.- Schließe klare Werk- oder Dienstverträge ab, die Projektumfang und Ergebnis definieren — keine Arbeitszeit.- Dokumentiere deine unternehmerische Eigenständigkeit: eigene Website, Akquise, Weiterbildungen, Marketingausgaben.- Stelle saubere Rechnungen mit klarem Leistungsbezug — keine „Monatsabrechnungen", die wie Gehalt aussehen.

Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV

Wenn du dir unsicher bist, ob deine Tätigkeit als selbstständig oder abhängig beschäftigt eingestuft wird, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle) beantragen.

So funktioniert das Verfahren- Antrag stellen: Entweder du oder dein Auftraggeber stellt den Antrag bei der Clearingstelle der DRV Bund.- Unterlagen einreichen: Verträge, Tätigkeitsbeschreibung, Rechnungen und Arbeitsnachweise.- Prüfung: Die Clearingstelle bewertet das Gesamtbild der Tätigkeit.- Bescheid: Du erhältst einen rechtlich bindenden Bescheid — entweder „selbstständig" oder „abhängig beschäftigt".

Wichtig: Seit der Reform 2022 kann die DRV auch eine Prognoseentscheidung treffen, bevor die Tätigkeit beginnt. Das gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Allerdings dauert das Verfahren oft 3–6 Monate, und ein negativer Bescheid kann unangenehme Folgen haben. Besprich den Antrag daher vorab mit einem spezialisierten Anwalt oder Steuerberater.

Typische Stundensätze und steuerliche Absetzbarkeit

IT-Freelancer gehören zu den bestverdienenden Freiberuflern in Deutschland. Die typischen Stundensätze liegen 2025/2026 bei:

  • Junior-Entwickler/Admin: 65–85 €/Stunde- Mid-Level Entwickler/Berater: 85–110 €/Stunde- Senior-Entwickler/Architekt: 100–140 €/Stunde- Spezialisierungen (SAP, Cloud-Architektur, IT-Security): 120–180 €/Stunde

Bei 1.500 fakturierbaren Stunden im Jahr und einem durchschnittlichen Stundensatz von 100 € ergibt das einen Jahresumsatz von 150.000 €. Umso wichtiger ist es, alle möglichen Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.

Home-Office-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Die meisten IT-Freelancer arbeiten zumindest teilweise von zu Hause. Steuerlich gibt es seit 2023 zwei Modelle, die auch 2026 gelten:

Home-Office-Pauschale (Tagespauschale)- 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage)- Kein separates Arbeitszimmer nötig — auch der Küchentisch zählt- Einfach in der Steuererklärung anzusetzen, kein Nachweis erforderlich- Nachteil: Der Betrag ist gedeckelt und bei typischen IT-Freelancer-Einkommen relativ gering

Häusliches Arbeitszimmer (voller Abzug)- Volle Kosten absetzbar (anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Internet, Versicherung, Renovierung)- Voraussetzung: Das Zimmer ist ein abgetrennter Raum, der zu mindestens 90 % beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet- Alternativ: Jahrespauschale von 1.260 €, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt bildet (gilt seit 2023)

Praxisbeispiel: Karsten zahlt 1.200 € Warmmiete für seine 80-m²-Wohnung. Sein Arbeitszimmer ist 15 m² groß (18,75 %). Er kann jährlich 2.700 € (18,75 % × 1.200 € × 12) als Betriebsausgabe absetzen — mehr als doppelt so viel wie die Home-Office-Pauschale. Dafür muss das Zimmer aber wirklich ein abgetrennter, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum sein.

Hardware, Software und Fortbildungen absetzen

IT-Freelancer haben einen natürlichen Vorteil: Viele berufliche Anschaffungen betreffen teure Technik, die voll absetzbar ist.

Hardware sofort abschreiben

Seit 2021 gilt für digitale Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr. Das bedeutet: Laptops, Monitore, Tastaturen, Mäuse, Headsets und sogar Smartphones können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden — unabhängig vom Kaufpreis.

Typische Absetzungen für IT-Freelancer:

  • MacBook Pro / ThinkPad: 2.000–4.000 € → sofort absetzbar- Externer Monitor (4K/Ultrawide): 500–1.500 € → sofort absetzbar- Ergonomischer Bürostuhl: 500–1.500 € → Abschreibung über 13 Jahre (oder GWG bis 800 € netto sofort)- Höhenverstellbarer Schreibtisch: 500–2.000 € → Abschreibung über 13 Jahre (oder GWG)- Server / NAS: 500–3.000 € → sofort absetzbar (digitales Wirtschaftsgut)

Software und Cloud-Dienste

Software-Abonnements und Cloud-Services sind als laufende Betriebsausgaben voll absetzbar:

  • JetBrains-Lizenzen (IntelliJ, WebStorm, etc.)- GitHub/GitLab-Abonnements- Cloud-Hosting (AWS, Azure, Google Cloud, Hetzner)- Design-Tools (Figma, Adobe Creative Cloud)- Projektmanagement (Jira, Linear, Notion)- KI-Tools (ChatGPT Plus, GitHub Copilot, Claude Pro)

Fortbildungen und Konferenzen

Investitionen in deine Weiterbildung sind vollständig absetzbar:

  • Online-Kurse: Udemy, Pluralsight, Coursera, O'Reilly- Zertifizierungen: AWS, Azure, Kubernetes (CKA), Scrum Master- Konferenzen: Eintrittskarten, Reisekosten, Übernachtung- Fachliteratur: Bücher, eBooks, Fachzeitschriften-Abos

Praxisbeispiel: Anika gibt im Jahr 2026 folgende Beträge aus: MacBook Pro (3.500 €), zwei Monitore (1.800 €), JetBrains-Abo (290 €), AWS-Hosting (2.400 €), AWS Solutions Architect Zertifizierung (350 €) und eine Konferenz inklusive Reise (1.200 €). Gesamte absetzbare Betriebsausgaben allein für Arbeitsmittel: 9.540 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart sie dadurch rund 4.000 € Einkommensteuer.

Betriebsausgaben, die IT-Freelancer oft vergessen

Neben den offensichtlichen Kosten für Hardware und Software gibt es zahlreiche Betriebsausgaben, die IT-Freelancer häufig übersehen:

  • Berufshaftpflichtversicherung: 300–800 €/Jahr — als Betriebsausgabe absetzbar und dringend empfohlen- Rechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil): anteilig absetzbar- Telefon- und Internetkosten: Pauschal 20 % der Kosten oder tatsächlicher beruflicher Anteil- Coworking-Space: volle Miete als Betriebsausgabe- Fahrtkosten zu Kunden: 0,30 €/km (ab dem 21. km: 0,38 €) oder tatsächliche Kosten- Verpflegungsmehraufwand: 14 € bei 8+ Stunden, 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit- Steuerberaterkosten: voll absetzbar- Buchhaltungssoftware: DATEV, lexoffice, sevDesk — voll absetzbar- Geschäftskonto-Gebühren: voll absetzbar- Domain- und Hosting-Kosten für die eigene Website- Beiträge zu Berufsverbänden (VGSD, Bitkom, etc.)- Bewerbungskosten und Akquise: Freelancer-Plattformen (Gulp, Hays, freelance.de), Visitenkarten, LinkedIn Premium

Tipp: Führe ein digitales Belegmanagement und ordne jeden Beleg sofort dem richtigen Projekt zu. So geht bei der Steuererklärung nichts verloren — und du behältst den Überblick über deine tatsächliche Profitabilität pro Kunde.

20.800€
verschenkt der durchschnittliche Freelancer pro Jahr
15-20%
mehr Umsatz durch konsequente Zeiterfassung
5 Stunden
vergessene Arbeit pro Woche ohne Timer

Kleinunternehmerregelung — sinnvoll für IT-Freelancer?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Jahresumsatz unter 25.000 € liegt (Grenze seit 2025 angehoben). Klingt verlockend — ist für IT-Freelancer aber fast nie sinnvoll.

Warum die Kleinunternehmerregelung in der IT selten passt- Umsatzgrenze schnell erreicht: Bei Stundensätzen von 80–140 € und regelmäßiger Auslastung überschreitest du die Grenze schon nach wenigen Monaten.- Kein Vorsteuerabzug: Du kannst die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe (Hardware, Software, etc.) nicht zurückfordern. Bei IT-typischen Anschaffungen kann das mehrere Tausend Euro im Jahr ausmachen.- Unprofessioneller Eindruck: Viele Geschäftskunden erwarten Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Rechnungen ohne USt. können irritieren.- B2B-Kunden ist es egal: Für Unternehmenskunden ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten — sie ziehen sie als Vorsteuer ab. Dein Preis ändert sich für sie nicht.

Fazit: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich allenfalls für nebenberufliche IT-Freelancer mit sehr geringem Umsatz. Wer ernsthaft als IT-Freelancer arbeitet, fährt mit der Regelbesteuerung besser.

Tipps für die Steuererklärung als IT-Freelancer

Eine gut vorbereitete Steuererklärung spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Diese Tipps helfen dir, das Maximum herauszuholen:

1. Laufende Buchführung statt Jahresend-Panik

Erfasse Einnahmen und Ausgaben zeitnah — idealerweise wöchentlich. Wer alles auf Dezember schiebt, vergisst Belege und verschenkt Geld. Nutze eine Buchhaltungssoftware, die dir den Großteil der Arbeit abnimmt.

2. Geschäfts- und Privatkonto strikt trennen

Ein separates Geschäftskonto ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es macht die Buchführung einfacher, vermeidet Fehler und ist bei einer Betriebsprüfung Gold wert.

3. Vorauszahlungen realistisch kalkulieren

Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen für Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer fest. Kalkuliere diese in deine Liquiditätsplanung ein — und stelle einen Antrag auf Anpassung, wenn sich dein Einkommen stark verändert.

4. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) kannst du bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter vorab gewinnmindernd abziehen. Planst du z. B. für 2027 einen neuen Arbeitsplatz-Setup für 6.000 €, kannst du bereits in der Steuererklärung 2026 bis zu 3.000 € abziehen.

5. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht vergessen

Als regelbesteuernder Freelancer musst du monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Im Gründungsjahr und im Folgejahr ist die monatliche Abgabe Pflicht. Danach richtet sich der Turnus nach deiner Umsatzsteuer-Zahllast.

6. Rücklagen für Steuerzahlungen bilden

Lege 30–40 % jeder Einnahme direkt auf ein separates Steuer-Tagesgeldkonto. Viele IT-Freelancer unterschätzen die Steuerlast im ersten Jahr und geraten in Zahlungsschwierigkeiten, wenn die erste Nachzahlung kommt.

7. Steuerberater — Pflicht oder Kür?

Ein auf Freiberufler spezialisierter Steuerberater kostet 1.500–3.000 € pro Jahr, spart aber in der Regel ein Vielfaches durch korrekte Absetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade bei gemischten Einkünften (freiberuflich + gewerblich) oder internationalen Kunden ist professionelle Hilfe ihren Preis wert.

Saubere Zeiterfassung und Rechnungsstellung — die Basis für deine Steuererklärung

All die Steuertipps in diesem Artikel nützen wenig, wenn deine Grundlagen nicht stimmen: Zeiterfassung, Projektzuordnung und Rechnungsstellung. Gerade IT-Freelancer mit mehreren Kunden und gemischten Tätigkeiten (freiberuflich und gewerblich) brauchen ein System, das Ordnung schafft — ohne unnötigen Aufwand.

Genau dafür wurde time2invoice entwickelt. Als Zeiterfassungs- und Rechnungstool speziell für Freelancer hilft es dir:

  • Arbeitszeiten sekundengenau zu erfassen und Projekten zuzuordnen- Freiberufliche und gewerbliche Projekte sauber zu trennen — damit keine Abfärbung droht- Professionelle Rechnungen mit einem Klick zu erstellen — GoBD-konform und mit korrektem USt.-Ausweis- Auswertungen für den Steuerberater zu exportieren — gruppiert nach Einkunftsart, Projekt und Zeitraum- Reisekosten und Spesen projektbezogen zu dokumentieren

Ob du als reiner Freiberufler arbeitest oder einen Mix aus Beratung und Produktentwicklung betreibst: time2invoice gibt dir die Struktur, die du für eine stressfreie Steuererklärung brauchst.

👉 Jetzt time2invoice kostenlos testen und deine Projekte steuerlich sauber aufstellen

Fazit: IT-Freelancer und Steuern 2026 — vorbereitet statt überrascht

Als IT-Freelancer in Deutschland hast du steuerlich viele Gestaltungsmöglichkeiten — aber auch besondere Risiken. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Kläre deinen Status: Freiberufler oder Gewerbetreibender? Die Einordnung hat massive steuerliche Folgen. Im Zweifel lohnt sich eine frühzeitige Klärung mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.- Schütze dich vor Scheinselbstständigkeit: Arbeite für mehrere Auftraggeber, nutze eigene Geräte und achte auf klare Vertragsgestaltung.- Nutze alle Absetzungsmöglichkeiten: Hardware, Software, Fortbildungen, Arbeitszimmer — IT-Freelancer haben überdurchschnittlich hohe absetzbare Betriebsausgaben.- Vergiss die Kleinunternehmerregelung: Bei typischen IT-Honoraren fährst du mit der Regelbesteuerung fast immer besser.- Führe saubere Bücher: Laufende Zeiterfassung, getrennte Konten und strukturierte Rechnungsstellung machen die Steuererklärung zum Kinderspiel.

Mit der richtigen Vorbereitung, einem guten Steuerberater und den passenden Tools behältst du den Überblick — und mehr von deinem hart verdienten Geld.

Du willst deine Zeiterfassung und Rechnungsstellung als IT-Freelancer endlich professionalisieren? Teste time2invoice jetzt kostenlos — das Tool, das für Freelancer mit komplexen Projektstrukturen gemacht wurde.

T2

time2invoice Redaktion

Das Redaktionsteam von time2invoice schreibt über Steuern, Buchhaltung und Tools für Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland.

Steuern & RechtBuchhaltungFreiberuflerKleinunternehmer

Zuletzt aktualisiert: 05. Februar 2026

Bleib auf dem Laufenden

Steuertipps und Updates direkt in dein Postfach

Kostenlos und jederzeit abbestellbar

Bereit, es auszuprobieren?

Starte kostenlos mit time2invoice und erlebe den Unterschied.